Mahnbescheid online beantragen

So beantragen Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid online

Sie haben 2 Möglichkeiten für die Beantragung Ihres Mahnbescheides. Beide Formulare führen Sie einfach, schnell und papierlos zu Ihrem Mahnbescheid.

Mahnbescheid beantragen per Dateneingabe

1. Wählen Sie „per Dateneingabe“ aus
2. Geben Sie Ihre Kontaktdaten an
3. Daten des Schuldners eingeben
4. Geben Sie Ihren Anspruch an
5. Fertig

Mahnbescheid beantragen per Upload

1. Wählen Sie „per Upload“ aus
2. Geben Sie Ihre Kontaktdaten an
3. Laden Sie die offene Rechnung hoch
4. Fertig

Bekannt aus

Das sagen unsere Kunden über Mahnbescheid24

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Sehr Gut
4.88 / 5.00
111 Bewertungen
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Marie Wolf
21.04.2025
Schnell und Zuverlässig
Schnelle und Zuverlässige Arbeit.
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Christopher
19.04.2025
Einfach unkompliziert
Einfacher geht es nicht - einfach alle Fakten schicken und um den Rest wird sich gekümmert. Es erfolgen ständig Infos und man kann online in alle Unterlagen Einsicht bekommen. Kann ich nur empfehlen.
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M.Fleck
13.04.2025
Professionelle schnelle Abwicklung mit positivem Ausgang
einfach online den Vorgang abwickeln erspart viel Zeit. Mein Vorgang wurde zu meiner vollsten Zufriedenheit erledigt. Auch Nachfragen wurden schnell beantwortet. Die Kosten hilten sich auch im Rahmen.
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BWL
12.04.2025
Sehr zufrieden
Ich bin sehr zufrieden mit der Erledigung meines Anliegens. Unkompliziert und sehr schnell. Gerne wieder.
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Rolf von der Burg
11.04.2025
Mahnbescheid erlassen gegen ALDI-online
Habe nach 8 Wochen noch immer keine !!! Rückerstattung meiner vielfach angemahnten Beträge !!! durch ALDI-online erhalten. Mahnbescheid24.de mit der Eintreibung der an mich zu erstattenden Beiträge beauftragt - alles wurde dann umgehend und zu meiner vollen Zufriedenheit durch mahnbescheid24.online durchgeführt und erledigt. Meine Bewertung : 2+ - - - - Habe jedoch in der Vergangenheit bereits 2x eine entsprechend gute Bewertung für mahnbescheid24.online abgegeben. - Jederzeit gerne wieder.
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M.J.
11.04.2025
Privat gegen Fa. Cleverbuy
Super korrekte Abwicklung mit maximalen Erfolg! Kann ich nur weiterempfehlen, volle Punktzahl von mir 👍
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Bernhard Müller
11.04.2025
Vollste Zufriedenheit
Professionelle Abwicklung, vollste Zufriedenheit, sehr empfehlenswert...
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Magdalena
01.04.2025
Unkompliziert & schnell
Ich bin einfach so froh das es ihre Kanzlei gibt. Es ist alles übersichtlich, schnell & gut verständlich. Mein Fall war innerhalb einer Woche abgeschlossen & ich hatte mein Geld endlich wieder. Vielen Dank dafür, ich werde Sie definitiv weiterempfehlen.
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Yes Wal
31.03.2025
Top Service
Ich wurde in einem Mahnverfahren das bis zur Vollstreckung ging betreut. Was soll ich sagen - ich musste nicht viel tun. Alles hat super geklappt und ist zu meinen Gunsten gut ausgegangen! Kann ich nur empfehlen - sehr professionell!
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Mr A.
29.03.2025
Sehr Seriös und zuverlässig
Einfache Anweisungen und leicht erklärt Freundliche und hilfsbereite Ansprechpartner absolut vertrauenswürdiges Unternehmen 🙂 paar Wochen meinem Geld hinter gerannt und durch Mahnbescheid24 innerhalb von 14 Tage ausgezahlt worden 😀 klasse Arbeit, danke nochmal 🙂

Das Mahnverfahren bietet viele Vorteile, die Sie mit Mahnbescheid24 noch besser nutzen können

Vorteile des Mahnverfahrens

Vorteile mit Mahnbescheid24

Schnell, einfach und rechtssicher: So erstreiten wir Ihr Geld für Sie zurück

Nur drei einfache Schritte – In durchschnittlich X Tagen zum Erfolg

Schritt 1

Nur bei uns können Sie Ihren Mahnbescheid einfach per Upload Ihrer Rechnung online beantragen. Oder Sie geben die Daten der offenen Forderung in unser selbsterklärendes Formular ein.

Schritt 2

Wir garantieren Ihnen die Antragsstellung beim zuständigen Mahngericht innerhalb von 24h. Machen Sie Ihre Forderungen jetzt geltend und bis zu 30 Jahre vollstreckbar.

Schritt 3

Wir setzen Ihre rechtmäßige Forderung im Mahnverfahren kompromisslos durch. Und sorgen somit für die Erwirkung eines rechtgültigen Titels Ihrer Forderung.

Häufige
Fragen

* Soweit Ihr Anspruch berechtigt ist oder der Schuldner im Mahnverfahren nichts unternimmt, trägt der Schuldner die gesamten Kosten für den Mahnbescheid. Des Weiteren muss sich der Schuldner im Verzug befunden haben. Hier erfahren Sie mehr.

Richtig! Wir kümmern uns um den gesamten Fortgang des gerichtlichen Verfahrens. Wir prüfen Ihre Daten und stellen den Mahnantrag beim richtigen Gericht. Hier erfahren Sie mehr zu den zuständigen Mahngerichten.

Richtig! Im Mahnverfahren erfolgt keine Begründung des Anspruchs. Hier finden Sie mehr Informationen zu den Voraussetzungen eines Online Mahnbescheides.

Ein Mahnbescheid ist ein vom zuständigen zentralen Mahngericht -auf Antrag des Gläubigers hin- versendetes Schreiben, welches den behaupteten Anspruch des Gläubigers zur Zahlung anmahnt. Der Schuldner erhält ein Schriftstück, in welchem unter anderem folgende Daten aufgelistet sind:

  • Name und Adresse des Gläubigers
  • Name und Adresse des Schuldners
  • Art der Forderung
  • Höhe der Forderung
  • Verzinsung
  • Rechtsbehelfsbelehrung
  • Widerspruchsfrist

Der gerichtliche Mahnbescheid ist kurz gesagt, ein einfaches, schnelles und kostengünstiges Verfahren um Ihren Schuldner dazu zu bringen Ihnen Ihre Forderung zu begleichen.

Dies ist ohne Frage zulässig. Es könnten sich hier lediglich die Frage der Kosten stellen. Die Kosten des Mahnverfahrens sind ein sog. klassischer Verzugsschaden. Das bedeutet, dass der Schuldner sich zunächst im Verzug befunden haben muss. Verzug tritt grundsätzlich ein, wenn die Leistung voll erbracht wurde und ein Datum zur Gegenleistung (also die Zahlung durch den Schuldner) festgelegt wurde und diese Frist überschritten wurde. Man muss grundsätzlich erstmal unterscheiden um welche Art von Anspruch es sich handelt:

 

Schadensersatzansprüche sind in der Regel sofort fällig, weshalb auch die Kosten des Mahnverfahrens in der Regel dem Gegner aufzuerlegen sind.

Ist zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bereits eine Frist zur Zahlung vereinbart (klassisch hier der Mietvertrag –bis zum 3. Werktag eines Monats-) so tritt mit Ablauf der Frist Schuldnerverzug ein. Somit wären auch die Kosten dem Schuldner aufzuerlegen.

Wenn Sie eine Rechnung gestellt haben, setzen Sie in der Regel eine Zahlungsfrist fest. Zahlt der Schuldner nicht fristgerecht tritt ebenfalls Verzug ein und die Kosten sind vom Schuldner zu tragen.

Sollte keine Frist vereinbart sein, so muss eine Mahnung mit Fristsetzung erfolgen, welche eindeutig und unmissverständlich für den Schuldner ist. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist hat der Schuldner wiederum die Kosten zu tragen.

Wichtig ist darüber hinaus auch die Beweisbarkeit der Fristsetzung, z.B. per eingeschriebenen Brief oder Telefax.

Nein, zumindest nicht direkt durch den Mahnbescheid. Einen Eintrag bei Auskunfteien würde der Schuldner erst im Falle einer, dem Mahnverfahren nachgelagerten, Vollstreckung erhalten.

Beim zuständigen zentralen Mahngericht. Das für Sie zuständige Mahngericht ist immer das nächstgelegene zu Ihrem Wohnort. Weitere Informationen zu den zuständigen Mahngerichten.

Das ist reine Ermessenssache und zeigt sich auch an unseren Statistiken. Viele Gläubiger lassen sich lange hinhalten und mahnen und telefonieren dem Schuldner bis zu 20 mal hinterher. Die Erfahrung zeigt, dass dies in den seltensten Fällen zum Erfolg führt. In der Regel sollte nach Leistungserbringung maximal zwei mal gemahnt werden (idealerweise zumindest einmal nachweislich) bevor man in das Mahnverfahren eintritt.

Der Mindestbetrag für einen gerichtlichen Mahnbescheid beträgt 0,01 €. Wie sich die Kosten bei einem hohen Schuldbetrag entwickeln erfahren Sie unter: Mahnbescheid Kosten.

Es spielen zwei wesentliche Fristen eine Rolle. Sowohl gegen den Mahnbescheid als auch gegen den Vollstreckungsbescheid stehen dem Schuldner Rechtsmittel zur Verfügung:

  • Widerspruch gegen den Mahnbescheid = 14 Tage ab Zustellung
  • Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid = 14 Tage ab Zustellung

Das kommt sehr darauf an, wie sich der Schuldner verhält.

Zahlt der Schuldner hat sich die Sache erledigt.

Zahlt der Schuldner nicht und widerspricht auch nicht, kann der Vollstreckungsbescheid beantragt werden.

Legt der Schuldner Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein, so können Sie als Gläubiger sich entweder dafür entscheiden die Sache auf sich beruhen zu lassen und somit auch keine weiteren Kosten entstehen zu lassen oder Sie können den Anspruch ansonsten gerichtlich begründen.

Mahnbescheid24 - Holen Sie sich Ihr Geld

Mit Mahnbescheid24 können Sie schnell und einfach Ihren Mahnbescheid online beantragen. Unsere 24 Stunden-Garantie zur Antragsstellung und Überwachung des gesamten Verfahrens, sorgt für eine schnelle Abwicklung. Sollten Sie dennoch Fragen zu der Online-Beantragung Ihres Mahnbescheids haben, sind wir für Sie da.

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